BIOKON

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Der BIOKON e. V. PDF


Die Vereinsgründung     Zweck und Aufgaben des Vereins     Mitgliedschaft    



Die Vereinsgründung
Der gemeinnützige Verein Bionik-Kompetenz-Netz e. V. (abgekürzt BIOKON) wurde am 23. April 2004 gegründet. Er ist beim Amtsgericht Charlottenburg Berlin im Vereinsregister unter der Nummer 23384Nz eingetragen. Die Vereinssatzung finden Sie hier PDF.
Der Vorstand besteht aus fünf Personen, darunter der Vorsitzende (Koordinator) und der Stellvertreter. Der BIOKON e. V. organisiert und koordiniert maßgeblich die Aktivitäten des gesamten Netzwerks. Er ist in einem Kooperationsvertrag der Partner des Verbundvorhabens »Bionik-Kompetenz-Netz BIOKON Phase II« beim BMBF als Koordinator bestimmt worden. Er soll eine tragfähige und dauerhafte Infrastruktur für die Bionik in Deutschland schaffen und das Verbunsvorhaben zu einem möglichst guten Ergebnis führen. Dem BIOKON e. V. obliegt die Koordination der Zusammenarbeit sowie die fachliche Abstimmung zum Projektträger bzw. dem BMBF. Der BIOKON e. V. ist selbst Partner im Netzwerk.

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Zweck und Aufgaben des Vereins
Der Verein ist ein Zusammenschluss von Fachleuten und Institutionen, die über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Bionik verfügen und aktiv zur Weiterentwicklung dieses Wissenschaftsgebietes und seiner Anwendungsfelder in Forschung, Bildung, Wirtschaft, Politik und Kultur beitragen und von Interessenten, die diesen Aufgabenbereich wirksam unterstützen.
Der Verein verfolgt national und international ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, durch Förderung von Kooperation, Wissenschaft und Forschung, Bildung und des Umweltschutzes (»Nachhaltige Entwicklungen«). Diese Satzungszwecke können verwirklicht werden, insbesondere durch:
  • Bundesweite Initiativen und Maßnahmen zur integrativen Vernetzung biologischer, ökotechnologischer und ingenieurwissenschaftlicher Forschung, Aufbau von transdisziplinären Arbeitsgruppen, systematische Auswertung des nationalen und internationalen Entwicklungsstandes, Erarbeitung von Trendanalysen, kompetente Fachberatung von Regierungsstellen, Förderinstitutionen, Stiftungen und sonstigen Entscheidungsträgern und Drittmittelgebern, Initiierung von Förderschwerpunkten und konkreten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit bionischen Inhalten, Erstellen von Gutachten,
  • Begleitung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Bionik und Förderung des Transfers bionischer Forschungsergebnisse in die wirtschaftliche und umwelttechnische Anwendung,
  • Veröffentlichung von Forschungsergebnissen aus geförderten Projekten des BIOKON,
  • Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen,
  • Organisation und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Bionik,
  • Förderung der Integration transdisziplinärer Denk- und Arbeitsweisen und bionischer Lehrinhalte in Bildungsprogramme der Schulen, Ausbildungsbetriebe und Hochschulen,
  • Beiträge zur allgemeinen Bildung durch öffentliche Vorträge und Diskussionsrunden und die Veröffentlichung von Informations- und Lehrmaterialien zur Bionik,
  • Information der Öffentlichkeit über aktuelle Fortschritte der Bionik in den Medien und über das Internet.

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Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können werden:
  • natürliche Personen, die sich in besonderer Weise den Fragen der bionischen Wissenschaft und ihrer praktischen Anwendung sowie der Aufbereitung und Verbreitung der einschlägigen Ideen und Konzepte widmen und damit die Ziele des Vereins unterstützen,
  • Institutionen und Firmen, die an der Förderung und Unterstützung der Aufgaben des Vereins interessiert sind und sich insbesondere an der Planung und Durchführung von Gemeinschaftsvorhaben des Vereins beteiligen,
  • Verbände und Organisationen, die Zwecke des Vereins fördern,
  • wissenschaftliche Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Bionik tätig sind,
  • andere Personen, Personengruppen oder Institutionen können als »Fördernde Mitglieder« (ohne Stimmrecht) aufgenommen werden.
Die Mitgliedschaft wird aufgrund eines schriftlichen Antrages erworben. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss durch den Vorstand. Die Mitglieder entrichten Jahresbeiträge PDF.
Zu Ehrenmitgliedern des Vereins können auf Vorschlag des Vorstandes natürliche Personen ernannt werden, die sich um die Erfüllung der des Vereins gestellten Aufgaben besondere Verdienste erworben haben. Sie haben die gleichen Rechte wie die übrigen Mitglieder, sind jedoch von der Beitragszahlung befreit.

Bitte richten Sie einen formlosen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft im Verein an den Vorstand mit folgender Anschrift:
BIOKON e. V.
Vorstand
Ackerstraße 76
13355 Berlin.

Ergänzen Sie diesen Antrag bitte um eine Darstellung Ihrer bisherigen Arbeiten auf dem Gebiet der Bionik und legen Sie kurz dar, mit welchen aktiven Beiträgen Sie die satzungsgemäßen Ziele und Aufgaben des Vereins unterstützen können.

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